Sitzung vom 24. November 2016

Nachträge zu den Geschäftsführungsverträgen mit den Kulturzentren für den restlichen Förderzeitraum 2017-2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Geschäftsführungsverträgen mit den Kulturzentren für den restlichen Förderzeitraum 2017-2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen. 

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. November 2015 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Grundlage des Dekretes zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 mit der Autonomen Gemeinderegie  Triangel einen Geschäftsführungsvertrag betreffend Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Triangel“ für den Förderzeitraum 2016-2019 abgeschlossen. Außerdem hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 25. Januar 2016 auf Grundlage des oben erwähnten Dekrets mit der Autonomen Gemeinderegie  Tilia einen Geschäftsführungsvertrag betreffend Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ für den Förderzeitraum 2016-2019 abgeschlossen.

Gemäß Artikel 90 des Kulturförderdekrets kann die Regierung zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel und zur Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten alle oder einzelne der im Dekret vorgesehenen Beträge mit einem Koeffizienten multiplizieren. In den Kulturvereinbarungen, die die Regierung 2014 für den Förderzeitraum 2015-2019 abgeschlossen hat, war eine jährliche Erhöhung von 2,25% vorgesehen worden. Entgegen der ursprünglichen Erwartungen hat 2015 und 2016 aber keine Indexierung stattgefunden. Die Haushaltsplanung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist dementsprechend nach unten korrigiert worden.

Die Geschäftsführungsverträge die in den Jahren 2015 und 2016 mit der Autonomen Gemeinderegie Tilia und der Autonomen Gemeinderegie Triangel für den restlichen Förderzeitraum 2016-2019 abgeschlossen worden sind, sehen eine jährliche Erhöhung um 1,25% vor.

Für das Jahr 2017 ist jedoch eine Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Pauschalzuschüsse aus den 2015 abgeschlossenen Geschäftsführungsverträgen für 2017 um 2,25 % erhöht werden. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Erhöhung aber wiederum auf 1,25 % begrenzt. Dies wird in einem Nachtrag zu den Geschäftsführungsverträgen festgelegt.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

Triangel

       

Haushaltsjahr

 

 

Haushaltsjahr

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2016

297.000,00 €

 

2016

297.000,00 €

2017

300.712,50 € 

 

2017

303.682,50 €

2018

304.471,41 €

 

2018

307.478,53 €

2019

308.277,30 €

 

2019

311.322,01 €

         

Tilia

       

Haushaltsjahr

 

 

Haushaltsjahr

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2016

231.000,00 €

 

2016

231.000,00 €

2017

233.887,50 €

 

2017

236.197,50 €

2018

236.811,09 €

 

2018

239.149,97 €

2019

239.771,23 €

 

2019

242.139,34 €

           

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 43.00. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und belaufen sich, unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel, auf 539.880,00 EUR. Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018-2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG.

Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG