Sitzung vom 24. November 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2013 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2013 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes angeführt.

Da sowohl Herr André Callewaert (effektives Mitglied) als auch Frau Monique Pirotton (Ersatzmitglied) in den Ruhestand versetzt wurden, werden auf Vorschlag der Arbeitnehmerorganisation CGSP zwei neue Vertreter der Personalmitglieder, nämlich Herr Werner Thissen und Herr Michael Vahlefeld, als effektives Mitglied beziehungsweise Ersatzmitglied in die Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens;

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes;

Erlass der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.