Sitzung vom 24. November 2016

Abänderungsvorschlag zum Dekretentwurf zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Abänderungsvorschlag zum Dekretentwurf zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Abänderungsvorschlag im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen:

Durch diesen Abänderungsvorschlag soll in den Haushaltsdekretentwurf 2017 ein neuer Artikel 2.1 eingefügt werden.

Die aufgeführte Bestimmung soll eingefügt werden, um der Regierung die Ermächtigung zu erteilen, für Investitionsausgaben bis zu einer Maximalhöhe von 300 Millionen Euro, sowohl Anleihen zu tätigen als auch die Emission von Liquiditätsscheinen zu unterzeichnen. Dass diese Bestimmung nicht im ursprünglichen Dekretentwurf enthalten war, ist lediglich auf einen technischen Fehler zurückzuführen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.