Sitzung vom 8. Dezember 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits, geschehen zu Astana am 21. Dezember 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits, geschehen zu Astana am 21. Dezember 2015.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 7. September 2015 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen, die Gemeinschaftliche Gemeinschaftskommission und die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.067/2 des Staatsrates vom 28. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen