Sitzung vom 8. Dezember 2016

Soforthilfe für die Opfer des Hurrikans „Matthew“ im Rahmen der Krisen- und Katastrophenhilfe

1. Beschlussfassung :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt 10.000,- € zur Soforthilfe für die Opfer des Hurrikans „Matthew“ zur Verfügung.

Der Minister zuständig für die Entwicklungszusammenarbeit wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann im Rahmen des Erlasses der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Organisationen, die vor Ort Krisen- und Katastrophenhilfe leisten, finanziell Unterstützen.

Weite Teile Haiti wurden erneut von den Folgen einer Naturkatastrophe heimgesucht, die weite Teile des Gebietes sowie die Lebensgrundlage von etlichen Millionen Menschen existenziell gefährden.

Um die Folgen dieser Katastrophe zu lindern stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Konsortium 12-12 eine Direkthilfe in Höhe von 10.000,- € zur Verfügung.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Zu Lasten des Organisationsbereiches 50, Programm 19, Zuweisung 33.01 Subventionen im Bereich der humanitären Hilfe in Krisengebieten werden im Rahmen des vorgesehnen Verfahrens Mittel in Höhe von 10.000,- € gebunden.  

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Erlasse der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.