Sitzung vom 8. Dezember 2016

Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Hausunterrichtskommission

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der Hausunterrichtskommission.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 93.49 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016, wird eine Hausunterrichtskommission geschaffen. Im gleichlautenden Artikel wird in §4 vermerkt, dass die Kommission ihre Geschäftsordnung ausarbeitet und der Regierung zur Genehmigung vorlegt.

Vor diesem Hintergrund hat die Hausunterrichtskommission am Freitag, den 28. Oktober 2016, getagt. Zu dieser ersten Arbeitssitzung der Hausunterrichtskommission wurden alle Mitglieder und Ersatzmitglieder der Hausunterrichtskommission eingeladen, um gemeinsam die vorerwähnte Geschäftsordnung zu erstellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen