Sitzung vom 8. Dezember 2016

Projekt Nr. 3003 – Gemeinde Burg-Reuland : Erweiterung und Umbau der Schulsporthalle - Regierungsbeschluss zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt für das Projekt „Nr. 3003 - Gemeinde Burg-Reuland – Umbau und Erweiterung der Schulsporthalle“ die folgenden Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen:

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Umkleide 0.18;

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Lagerräume im Erdgeschoss;

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Technikräume im Untergeschoss.

Die Regierung lehnt für das Projekt „Nr. 3003 - Gemeinde Burg-Reuland – Umbau und Erweiterung der Schulsporthalle“ die folgenden Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen ab:

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Umkleiden für das Lehrpersonal 0.31/0.32;

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Passage zwischen den beiden Sporthallen Sas 0.30.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Projekt beinhaltet die Erweiterung, sowie den Umbau der bestehenden Schulsporthalle der Gemeindeschule in Burg-Reuland. Zu diesem Zweck wird ein bestehendes Nebenvolumen abgerissen, im direkten Anschluss dazu wird eine neue Sporthalle an das Bestandsvolumen angegliedert. Der Zugang zu den beiden Sportflächen, zu den dazugehörigen Sanitäranlagen/Umkleiden und zu der Cafeteria auf dem 1. Obergeschoss erfolgt weiterhin über den Haupteingang der bestehenden Sporthalle. Um den Kostenrahmen des geplanten Vorhabens einzuhalten, wird der Bestand nur begrenzt abgeändert.

Die Gemeinde Burg-Reuland beantragt insgesamt fünf Abweichungen:

Abweichungen im Bestand

  1. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Umkleide 0.18:
    Die Umkleide 0.18 befindet sich im Erdgeschoss der bestehenden Sporthalle. Aus dem Grunde, dass der Bestand nur begrenzt abgeändert werden kann, ist es nicht möglich alle vier Umkleiden barrierefrei zu gestalten. Drei von vier Umkleiden wurden zugänglich gestaltet. Die ursprüngliche Aufteilung der Räumlichkeiten, sowie die bestehenden Innentüren werden für die Umkleide 0.18 beibehalten. Die geforderte lichte Durchgangsbreite und der seitlich freie Abstand an der Türklinkenseite sind nicht überall gegeben.

  2. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Lagerräume im Erdgeschoss 0.19/0.26/0.27:
    Die Lagerräume befinden sich im Erdgeschoss der bestehenden Sporthalle. Unter anderem aus dem Grunde, dass der Bestand nur begrenzt abgeändert werden kann, ist es nicht möglich alle Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten. Die ursprüngliche Aufteilung der Räumlichkeiten, sowie die bestehenden Innentüren (nur für die Lagerräume 0.26/0.27) werden beibehalten. Die geforderte lichte Durchgangsbreite und der seitlich freie Abstand an der Türklinkenseite sind nicht überall gegeben.

  3. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Technikräume im Untergeschoss:
    Die Technikräume befinden sich im Untergeschoss der bestehenden Sporthalle. Der Zugang erfolgt bereits im Bestand lediglich über eine Außentreppe, an dieser Bestandssituation wird nichts verändert.

Abweichungen im Neubau

  1. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Umkleiden für das Lehrpersonal 0.31/0.32:
    Die Umkleiden für das Lehrpersonal wurden nicht zugänglich gestaltet. Sollte der/die Sportlehrer/in eine Behinderung haben, die mit der Nutzung eines Rollstuhls einhergeht, stehen ihm/ihr mehrere Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Die Umkleiden 0.09/0.12/0.23 wurden zugänglich gestaltet, des Weiteren kann die behindertengerechte Besucher-Toilette 0.25 ebenfalls als Umkleide genutzt werden.

  2. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Passage zwischen den beiden Sporthallen - Sas 0.30:
    Der Zugang zur Passage zwischen den beiden Sporthallen ist ausschließlich für das Lehrpersonal bzw. für die Nutzer der nicht behindertengerecht gestalteten Umkleiden 0.31/0.32 geplant worden (siehe Abweichung Punkt 1 Neubau). Die erforderliche Rotationsfläche und der seitlich freie Abstand an der Türklinkenseite werden im Sas 0.30 nicht gewährleistet.
    Der Zugang für die Schülergruppen und alle sonstigen Nutzer, einschließlich der Nutzer mit einer Behinderung die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, erfolgt immer über die beiden Hauptzugänge. Dies gilt auch für das Lehrperonal, wenn dieses wie in Punkt 1 erläutert auf die behindertengerecht gestalteten Umkleiden ausweicht.

Die Kommission empfiehlt den drei beantragten Abweichungen für den bestehenden Gebäudeteil stattzugeben, und die zwei beantragten Abweichungen für den Neubauteil abzulehnen. Die Kommission begründet wie folgt:

Die Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Umkleide 0.18 erklärt sich durch die unveränderte Bestandssituation. Durch die neu geschaffenen behindertengerecht gestalteten Umkleiden (3 von 4) stehen ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.

Räume für die Gebäudetechnik, Stau- und Archivräume müssen ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein (Inventar der Grundsatzentscheidungen).
Bei Neubau und zudem einer polyvalenten Nutzung muss die barrierefreie Zugänglichkeit gewährleistet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Genehmigung der Abweichungen hat keine finanziellen Auswirkungen zur Folge.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich;

Die Empfehlung 2016/11 der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 21. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.