Sitzung vom 15. Dezember 2016

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen der Programmplanung 2014-2020

1. Beschlussfassung :

Die Regierung gewährt Projektträgern Zuschüsse in Höhe von maximal 240.000,- Euro für Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2023 durchgeführt oder genehmigt werden und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Im Dezember 2013 wurden die Europäischen Verordnungen für das neue Ziel  „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Die Europäische territoriale Zusammenarbeit umfasst neben der interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit auch die lokale grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG V-A). Die Deutschsprachige Gemeinschaft beteiligt sich im Rahmen dieser Zusammenarbeit an den Kooperationsprogrammen  „Interreg V-A Euregio Maas-Rhein“ (EMR) sowie an demjenigen  „Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg Großregion 2014-2020“(GR). Beide Kooperationsprogramme wurden bereits von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gutgeheißen.

Im Rahmen der Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den o. e. Programmen muss die Deutschsprachige Gemeinschaft eine anteilige Kostenübernahme der entsprechenden Programmverwaltungen in der EMR (ca. 60.000,- €) als auch in der GR (ca. 78.200,- €) vorsehen. Die restlichen Mittel in Höhe von ca. 100.000,- € können dazu verwendet werden, Interreg V A- Querschnittsprojekte mit fachübergreifendem Charakter zu finanzieren.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen erfordern prinzipiell eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 50% Prozent in der EMR bzw. mindestens 40% in der GR der förderfähigen Gesamtausgaben seitens der Träger aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Mittels vorliegender Akte werden insgesamt 240.000,- € vorgesehen, die zur Finanzierung der o. e. Maßnahmen dienen. Diese Mittel gehen zu Lasten des Organisationsbereichs 20 Programm 13 Zuweisung 33.10 des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Mittelbindung erfolgt zu Lasten des Haushaltes 2016, wobei die Ausgabeermächtigungen auf die Jahre 2016 bis 2023 verteilt werden. 

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage :

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,  den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für  die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie  mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,  den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und  Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates