Sitzung vom 15. Dezember 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Marokko, geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Marokko, geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2014.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Dieses Abkommen ersetzt das Abkommen über soziale Sicherheit vom 24. Juni 1968 zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Marokko. Es regelt die Situation der Arbeitnehmer, die während ihrer Laufbahn dem belgischen oder marokkanischen Sozialversicherungssystem unterworfen waren oder von einem zu dem anderen wechseln.

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 23. September 2014 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Der Vertrag bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat eine potenzielle finanzielle Auswirkung, die jedoch nicht bezifferbar ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.196/1 des Staatsrates vom 10. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen