Sitzung vom 15. Dezember 2016

Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich des ersten belgischen Staatenberichts (Stand Oktober 2016)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich des ersten belgischen Staatenberichts (Stand Oktober 2016).

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2009 haben die Deutschsprachige Gemeinschaft und das Königreich Belgien die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Zwei Jahre später reichte Belgien den ersten Staatenbericht ein, welcher 2014 vom zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen kommentiert wurde. Belgien muss  2019 den 2. Staatenbericht einreichen.

Das „Belgian Disability Forum“, der Dachverband der belgischen Behindertenorganisationen, kontaktierte im Juli 2016 die Regierung der Deutschsprachgien Gemeinschaft mit der Bitte, einen Zwischenbericht mit dem aktuellen Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorzulegen. In Wahrnehmung ihres Auftrags als Focal Point koordinierte die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung die Erstellung des beigefügten Berichts zur Umsetzung der Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Stand Oktober 2016).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 36 und 39 des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.