Sitzung vom 15. Dezember 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Februar 2015 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des koordinierten Gesetzes vom 10. Juli 2008 über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Erlass der Regierung vom 19. Februar 2015 wurden die Inspektoren für die Krankenhäuser und die Strukturen des Begleiteten Wohnens bezeichnet. Durch Personalveränderungen im Fachbereich Gesundheit und Senioren ist eine Anpassung des Erlasses erforderlich.

Frau Gaetane Burnotte hat ihre Tätigkeit als Referentin für Senioren eingestellt. Der Fachbereich Gesundheit und Senioren schlägt vor, vorgenannte Frau Burnotte durch Frau Julia Hepp, Referentin für Senioren, zu ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage :

Artikel 127 des koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen vom 10. Juli 2008;

Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie

Artikel 5 des Erlasses der Regierung zur Festlegung des Anerkennungs- und Schließungsverfahrens für Krankenhäuser und Krankenhausdienste vom 19. April 1995.