Sitzung vom 22. Dezember 2016

Addendum 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Familienhilfe ihre Aufgaben, die im Rahmen des Dekretes vom 16.02.2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zusatzzuschusses für das Jahr 2016 an die VoG Familienhilfe

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 für die VoG Familienhilfe und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Allgemeines

Am 7. Januar 2016 wurde ein Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe unterzeichnet. Dieser regelt die im Rahmen des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Zudem werden in diesem Vertrag der Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten definiert. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Für das Jahr 2016 hat die Regierung der VoG einen Zuschuss in Höhe von 2.170.506,91 EUR für ein Stundenpaket von 80.000 Stunden beim Nutznießer (Familienhilfe, Krankenwache und hauswirtschaftliche Hilfen) und 3.437,50 Stunden im Bereich Weiterbildung und Koordination gewährt. Der Gesamtzuschuss beinhaltet zudem die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion).

Am 4. Juli 2016 reichte die VoG Familienhilfe einen Antrag auf Erhöhung des gewährten Stundenpaketes um 5.000 Stunden Familienhilfe beim Nutznießer für 2016 ein.

Um für das Jahr 2016 die Dienstleistungen der Familienhilfe sicherzustellen, gewährt die Regierung der Familienhilfe zusätzlich 5.000 Stunden beim Nutznießer im Bereich Familienhilfe. Da die Koordinationsstunden der Familien- und Seniorenhelfer prozentual zum Stundenpaket beim Nutznießer berechnet werden, werden zudem 125 zusätzliche Koordinationsstunden für 2016 vorgesehen.

Demzufolge wird

- der Zuschussbetrag für geleistete Stunden beim Nutznießer um 118.367,83 EUR und

- der Zuschussbetrag für Weiterbildung und Koordination um 2.827,57 EUR

Erhöht, sodass ein Zusatzzuschuss in Höhe von 121.195,40 EUR für die Familienhilfe für das Jahr 2016 vorzusehen ist. Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2016 beträgt somit 2.291.702,31 EUR.

Im beigefügten Addendum 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe wird

  • die Nummer VIII Finanzen des Vertrages vom 7. Januar 2016 laut oben genannten Änderungen und Berechnungen angepasst;

  • die Anlage 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016 ebenfalls abgeändert und durch die Anlage 1bis (s. Anlage) ersetzt;

der Betrag in der Nummer X, Kontrollbestimmungen, Absatz 4, desselben Vertrages angepasst.

Der beigefügte Regierungserlass zur Abänderung des Erlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 für die VoG Familienhilfe ermöglicht die Auszahlung des Zusatzzuschusses für das Jahr 2016.

Die Auszahlung des Zusatzzuschusses erfolgt nach Unterzeichnung des Addendums und Regierungserlasses im Monat Dezember 2016. Der auszuzahlende Zuschussbetrag für den Monat Dezember 2016 beträgt somit 302.077,31 EUR statt 180.881.91 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Im Rahmen der Anpassungen erhält die VoG Familienhilfe einen Zusatzzuschuss in Höhe von 121.195,40 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2016, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.03.

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                  AE

HHM 2016               :  2.569.000,00 EUR          HHM 2016             :     2.569.000,00 EUR

Festgelegt               :  2.430.698,63 EUR          Ausgezahlt            : 2.364.314,07 EUR

Vorliegende Akte      :     121.195,40 EUR          Offen 2016            : 181.232,90 EUR

Saldo                     :     17.105,97 EUR          Saldo                   : 23.453,03 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016.