Sitzung vom 22. Dezember 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungs-rates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 13. Dezember 2016 wird das Dekret zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben verabschiedet.

Die Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben ist die Rechtsnachfolgerin der Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung.

Der Verwaltungsrat der Dienststelle für Personen mit Behinderung ist mit Verabschiedung des Dekrets zur Schaffung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben aufgehoben.

Artikel 21 §1 des Dekrets vom 19. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben sieht die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Dienststelle vor. Jede berechtigte Organisation oder Vereinigung muss jeweils zwei Kandidaten vorschlagen. Die Kandidatenvorschläge wurden mittlerweile eingereicht.

Gemäß Artikel 22 des Dekretes vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienststelle werden der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Dauer von fünf Jahren bestellt.

Das Mandat der neuen Mandatsträger im Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben beginnt am 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2021.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In Zusammenhang mit der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich. Die Mittel für die Sitzungsgelder und Fahrtkosten der Verwaltungsratsmitglieder sind im Haushalt der Dienststelle vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 19. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für ein selbstbestimmtes Leben,  Artikel 21 §1.