Sitzung vom 12. Januar 2017

Fonds zur Finanzierung rückzahlbarer Prämien, Kredite und Beteiligungen -Darlehensvertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Proma AG

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Darlehensvertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Proma AG.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit der Übernahme aller Anteile an der Proma AG hat die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Vergangenheit ebenfalls ein nachrangiges Darlehen gegenüber der Proma AG übernommen. Der Darlehensbetrag beläuft sich auf 483.392,37€.

In seinem Bericht zur Rechnungslegung 2015 bemängelt der Rechnungshof das Fehlen eins Darlehensvertrages der diesen Kredit regelt. Mit vorliegendem Beschluss soll daher die bestehende Situation regularisiert werden.

Der Vertrag sieht im Einzelnen vor, dass das Darlehen für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt wird, jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündbar ist und einer Verzinsung auf Basis des Mittelwertes des Euribor 12 Monate unterliegt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Keine.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds