Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 364.576,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Im Geschäftsführungsvertrag 2016 – 2019 vom 12. Mai 2016, abgeändert am 8. Dezember 2016, zwischen der Verbraucherschuttzentrale VoG und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Höhe der jährlichen Subventionen an die Verbraucherschutzzentrale VoG festgelegt.

Die Basisaufgaben der Verbraucherschutzzentrale VoG liegen in der Schuldnerberatung, in der Information und Beratung der Verbraucher sowie in der Kommunikation im Bereich des nachhaltigen Konsums. Die drei Bereiche müssen sowohl Prävention, Information, Beratung und Begleitung umfassen.

Nutznießer der Schuldnerberatungsstelle sowie des Referenzzentrums der Verbraucherschutzzentrale VoG sind die in Artikel 3 Punkt 1 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung die im deutschen Sprachgebiet wohnhaften überschuldeten Personen

Die Verbraucherberatung richtet sich an alle Privatpersonen und im Bereich des nachhaltigen Konsums werden Bürger, Organisationen und Institutionen pro-aktiv bei der Umsetzung von lokalen Initiativen der Nachhaltigkeit unterstützt.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die im Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 vom 12. Mai 2016 verabschiedete Subvention für das Jahr 2017 wurde durch einen Beschluss der Regierung vom 4. Mai 2016 um ein weiteres Prozent erhöht. Durch den Nachtrag zum GFV vom 8. Dezember 2016 erhält die Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2017 eine Subvention in Höhe von 364.576,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus den im Geschäftsführungsvertrag unter Punkt 8 vorgesehenen Mitteln für den allgemeinen Zuschuss (295.155,00 EUR) und den projektgebundenen Zuschuss für den nachhaltigen Konsum (69.421,00 EUR) zusammen.

Der Betrag in Höhe von 364.576,00 EUR geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, Organisationsbereich 50, Programm 15, Zuweisung 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen

5.1. Artikel 57 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft, sowie der Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

5.2. GFV vom 12. Mai 2016, abgeändert am 8. Dezember 2016, zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2016–2019.

5.3. Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nicht kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.