Sitzung vom 12. Januar 2017

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2017 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 an die VoG Familienhilfe

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt der VoG Familienhilfe für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 2.426.735,78 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Allgemeines

Seit dem 16.02.2009 findet das Dekret über die Dienste der häuslichen Hilfe Anwendung. Die VoG Familienhilfe wurde unter Voraussetzung der Erfüllung aller entsprechenden rechtlichen Vorgaben ab dem 1. April 2011 auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Laut Artikel 10 des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familienhilfe bietet Familien- und Seniorenhilfe, Krankenwache und Putzhilfe an.

Die VoG Familienhilfe fordert den Senior auf, bei seinem Antrag auf eine Dienstleistung, eine Beratungsbescheinigung gemäß Artikel 15 des Dekretes vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorzulegen. Liegt keine Beratungsbescheinigung vor, verweist die VoG Familienhilfe den Senior an die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben weiter.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionalen Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 6 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2017

Laut Vertrag 2017 wird der VoG Familienhilfe einen Pauschalzuschuss in Höhe 2.426.735,78 EUR für das Jahr 2017 gewährt:

- 85.000 Dienstleistungsstunden beim Nutznießer, davon 77.500 Stunden Familienhilfe und Krankenwache sowie 7.500 Stunden für hauswirtschaftliche Hilfe gewährt.

- 1.460 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2016. Pro Personalmitglied der Familien und Seniorenhilfe und der Krankenwachen werden 15 Stunden berechnet, pro hauswirtschaftliche Hilfe werden 8 Stunden jährlich berechnet.

- 2.087,50 Stunden für die Koordination berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz (inklusive Angleichung von 0,29 EUR in Folge der Anpassungen der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor), Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion) sowie die Kosten für das Seniorendorfhaus (neu in 2017) werden mit einem zusätzlichen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 348.619,32 EUR, auf Basis der Berechnung gemäß der Anlage 2 des vorliegenden Vertrages, festgelegt.

Für das Jahr 2017 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 2,25% auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2016 berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die VoG Familienhilfe erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.426.735,78 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.03.

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                  AE

HHM 2017               :  2.975.000,00 EUR          HHM 2017             :     2.975.000,00 EUR

Festgelegt               :     342.366,04 EUR          Ausgezahlt                      : 0,00 EUR

Vorliegende Akte      :  2.426.735,78 EUR          Offen 2017            :     2.769.101,82 EUR

Saldo                     :   205.898,18 EUR          Saldo                   :       205.898,18 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe.

Dekret vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Vertrag für das Jahr 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe.