Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG PRISMA, Aachener Straße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der  VoG PRISMA, Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 201.765,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG PRISMA ist eine psycho-soziale Beratungsstelle für Frauen in verschiedenen Krisen-situationen. Die Angebote richten sich in erster Linie an Frauen. Spezifische Angebote, wie z.B. im Bereich der Sexual- und Verhütungsberatung müssen auch Jungen und Männern zugänglich sein. Die einzelnen Angebote im Überblick:

Beratung (Konflikt-, Juristische Beratung, Sexual- und Verhütungsberatung und Schwanger-schaftskonfliktberatung); Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit; Psychotherapie; Frauenfluchthaus; Gruppenbegleitung und Opferbetreuung.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die im Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 vom 21. April 2016 verabschiedete Subvention für das Jahr 2017 wurde durch einen Beschluss der Regierung vom 4. Mai 2016 um ein weiteres Prozent erhöht. Durch den Nachtrag zum GFV vom  8. Dezember 2016 erhält die VoG PRISMA für das Jahr 2017 eine Subvention in Höhe von 201.765,00 EUR.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Januar 2017 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlagen

5.1. Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemein-schaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105 sowie das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, Artikel 12;

5.2. GFV vom 21. April 2016, abgeändert durch den Nachtrag vom 8. Dezember 2016, zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG PRISMA für die Jahre 2016–2019;

5.3. Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.