Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Patchwork, Bleichstraße 6-8 in St. Vith für das Jahr 2017

1. Beschlussfassung:

Die  Regierung gewährt der VoG Patchwork einen Zuschuss in Höhe von 54.767,00 EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG Patchwork ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten durch Beschluss des Ministers vom 10. Dezember 2015 als sozialer Treffpunkt auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Die VoG Patchwork ist eine Vereinigung, die durch Gemeinwesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der Menschen stärkt, die innerhalb ihres Wirkungsbereichs leben. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Gemeinde St. Vith festgelegt. Bewohner der anderen vier Gemeinden im Süden der DG sind aber auch angesprochen. Das Zielpublikum ist breitgefächert, da wären u.a. zugezogene Menschen, alleinlebende Menschen, Senioren, aus dem Ausland stammende Menschen und Patienten aus der Psychiatrie.

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Patchwork, dem ÖSHZ St. Vith und der Gemeinde St. Vith ist der Auftrag an die VoG Patchwork als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch den Beschluss vom 21. Dezember 2016 stimmt das ÖSHZ St. Vith dem Vertrag des Sozialen Treffpunktes Patchwork, VoG zu.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich das ÖSHZ St. Vith zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Patchwork erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 54.767,00 EUR für 2017. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Personal-kosten (87,5%) der beiden Koordinatorinnen (42.767,00 EUR) und den Funktionskosten (12.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 9. Januar 2017 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlagen

5.1. Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;

5.2. Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten;

5.3. Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Patchwork, dem ÖSHZ St. Vith und der Gemeinde St. Vith für das Jahr 2017.