Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Dotationen für das Gemeinschaftsunterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Dotationen in Höhe von 1.055.000 € für das Gemeinschaftsunterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Einrichtungen im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind Dienste mit getrennter Geschäftsführung. Dadurch haben sie eine bedeutende Autonomie bezüglich der Verwendung der Mittel. Den weitaus größten Teil der Einnahmen stellt die Funktionsdotation dar, die die Einrichtung von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält. Weitere Einnahmen stellen Essensgelder, Mieteinkünfte und Schenkungen dar.

Die Dienste mit getrennter Geschäftsführung erstellten einen jährlichen Finanzplan für das kommende Haushaltsjahr. Anhand dieser Planung wurde bis 2010 die Dotation berechnet. Per Regierungsbeschluss vom 14. September 2010 wurden die Dotationen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 festgelegt. Die Dienste erhalten die Dotation des Haushaltsjahres 2010 zuzüglich 2% pro Jahr. Ab 2013 wurde im Hinblick auf PPP, da das Arbeitspersonal zentral verwaltet und bezahlt wird, eine neue Berechnung erstellt. Ab dem 1. Januar 2013 wurde der Dienst mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ geschaffen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Dotation wird über folgende Haushaltsartikel ausbezahlt:

  • für die DGG Service und Logistik über die Zuweisung 30/13/41.42
  • für das Königliche Athenäum Eupen über die Zuweisung 30/13/41.50
  • für das Königliche Athenäum St Vith über die Zuweisung 30/13/41.51
  • für das Robert Schuman Institut über die Zuweisung 30/13/41.52
  • für das César Franck Athenäum über die Zuweisung 30/13/41.53
  • für das Zentrum für Förderpädagogik über die Zuweisung 30/13/41.54.

Die Gesamthöhe der Dotation beläuft sich auf 1.055.000 Euro.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2016

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Juli 1984 zur Wiederankurbelung der Wirtschaft,

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.