Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das offizielle subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.699.398,30 € an das offizielle subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziellen und freien subventionierten Einrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur/zum: Deckung von Ausstattungskosten, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das offizielle subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 festgelegt.

Die Funktionssubventionen werden in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt. Die berechneten Funktionssubventionen an das offizielle subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2017 (ohne Mittagsaufsichten) belaufen sich für das Schuljahr 2016-2017 auf 2.699.398,30 €.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Auszahlung der Funktionssubvention in Höhe von 2.699.398,30 € wird über die Zuweisung 30/13/43.26 getätigt.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2016

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.

Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen, insbesondere Artikel 30.

Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017