Sitzung vom 12. Januar 2017

Erlass der Regierung zur Finanzierung der entstandenen Kosten für die Schülerbeförderung – Zahlung an die TEC in Höhe von 245.000 Euro

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Schülerbeförderungskosten in Höhe von 245.000 Euro.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Erziehungsberechtigten haben für ihr Kind ein Recht auf freie Schulwahl. Dabei können sie wählen zwischen einer Schule des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtswesens, des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens, des freien subventionierten konfessionellen oder nicht-konfessionellen Unterrichtswesens oder des pluralistischen Unterrichtswesens.

Durch die Schülerbeförderung sorgt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Grund- und Sekundarschulwesen in erster Linie dafür, dass Schüler, die in einer bestimmten Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Unterrichtswesens wohnen, zu dieser Schule befördert werden. Die Gemeinschaft beteiligt sich in diesem Fall an den Kosten, die den Erziehungsberechtigten für diese Beförderung entstehen: die Erziehungsberechtigten übernehmen eine Eigenbeteiligung, der Restbetrag wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft getragen.

Auf dem Gebiet der Wallonischen Region haben die TEC-Gesellschaften eine Monopolstellung zur Beförderung von Personen. Wenn ein Bedarf im Bereich der Schülerbeförderung festgestellt wird, muss die zuständige TEC-Gesellschaft gefragt werden, ob sie die Strecke fahren will. Die TEC kann sich auf Antrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch bereit erklären, auf einer bestehenden Strecke eine Schleife zu fahren bzw. eine bestehende Schleife abzuändern.

Die TEC stellt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die zusätzlich gefahrenen Schleifen in Rechnung.

Durch vorliegenden Erlass werden im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Mittel gebunden, die zur Bezahlung der TEC für ihre Leistungen im Rahmen der Schülerbeförderung nötig sind.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Auszahlung der Mittel in Höhe von 245.000 € wird über die Zuweisung 30.12.12.21 getätigt.

4. Gutachten

keine

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 15. Juli 1983 zur Schaffung eines Nationalen Dienstes für Schülerbeförderung.

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des all­ge­meinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haus­haltsjahr 2017.

Dekret vom 25. Mai 2009 über Maßnahmen im Unterrichtswesen und in der Ausbildung 2009.

Erlass der Regierung vom 19. Mai 1999 zur Ausführung von Artikel 24 des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie die allgemeinen pädagogischen Bestimmungen für die Regelschulen.