Sitzung vom 19. Januar 2017

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für das Jahr 2017 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017.

Die Regierung gewährt der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 342.366,04 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Allgemeines

Seit dem 16.02.2009 findet das Dekret über die Dienste der häuslichen Hilfe Anwendung. Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) wurde unter Voraussetzung der Erfüllung aller entsprechenden rechtlichen Vorgaben auf unbestimmte Dauer ab dem

1. April 2011 anerkannt.

Laut Artikel 10 des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahres-zuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Der Familienhilfe und Seniorenhilfsdienst bietet nur Familien- und Seniorenhilfe an.

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA fordert den Senior auf, bei seinem Antrag auf eine Dienstleistung, eine Beratungsbescheinigung gemäß Artikel 15 des Dekretes vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorzulegen. Liegt keine Beratungsbescheinigung vor, verweist die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA den Senior an die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben weiter.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionales Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 2 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2017

Laut Vertrag 2017 wird der SAFPA ein Zuschuss in Höhe 342.366,04 EUR für das Jahr 2017 gewährt:

Insgesamt werden bezuschusst:

- 13.000 Dienstleistungsstunden Familien- und Seniorenhilfe beim Nutznießer,

- 225 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2016. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.

- 550 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz (inklusive Angleichung von 0,29 EUR in Folge der Anpassungen der Gehälter an die Krankenhausbaremen in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2016-2019 für den nicht kommerziellen Sektor), Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozial-assistenten und die Direktion) werden mit einem zusätzlichen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 57.490,59 EUR, auf Basis der Berechnung gemäß der Anlage 2 des vorliegenden Vertrages, festgelegt.

Für das Jahr 2017 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 2,25% auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2016 berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst SAFPA Verviers erhält einen Betrag in Höhe von 342.366,04 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.03.

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                AE

HHM 2017                :    2.465.000,00 EUR          HHM 2017             :  2.465.000,00 EUR

Festgelegt               :    2.465.000,00 EUR          Ausgezahlt            : 2.465.000,00 EUR

Vorliegende Akte      :       342.366,04 EUR          Offen 2016           :  2.170.506,91 EUR

Saldo                          :      294.493,09 EUR            Saldo                       :   294.493,09 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 12. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe.

Dekret vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Vertrag für das Jahr 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfedienst SAFPA.