Sitzung vom 19. Januar 2017

Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Universität Lüttich, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Universität Lüttich, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bereits im Jahr 2007 wurde ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Universität Lüttich und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens unterzeichnet und in den Folgejahren umgesetzt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verstärkt mit der Universität Lüttich im Bereich der Lehrerausbildung arbeitet und dies im Rahmenabkommen von 2007 noch nicht festgehalten wurde, erwies sich eine Aktualisierung des Rechtstextes als notwendig.

Das aktualisierte Abkommen umfasst folgende Bereiche:

  1. Kooperation in den Bereichen

    1. Unterrichte wie Sprachunterricht, Fernunterrichte usw.

    2. Aus- und Weiterbildung

    3. Vergleichstests und Studien sowie die diesbezügliche Berichterstattung

    4. Aufnahme deutschsprachiger Studenten an der Universität Lüttich

    5. DG als Bindeglied zwischen der ULg und deutschsprachigen Universitäten und Hochschulen

    6. Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Station der ULg „Mont Rigi“ auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts

  2. Zusammenarbeit des Centre Interfacultaire de Formation des Enseignants der ULg (CIFEN) mit der Autonomen Hochschule in der DG im Rahmen der Lehrerausbildung

Somit wurde das ursprüngliche Abkommen nicht nur um den Bereich der Zusammenarbeit mit dem CIFEN ergänzt. Auch die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Station der ULg sowie die Vermittlerrolle der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen ULg und den deutschsprachigen Universitäten und Hochschulen wurden in dem nun vorliegenden Text aufgenommen.

Fortgeführt werden die Koordinationsversammlungen mit Stellvertretern der Vertragspartner, um die Fortschreibung des Arbeitsabkommens zu besprechen und zu evaluieren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem allgemeinen Zusammenarbeitsabkommen entstehen unmittelbar keine direkten Kosten. Die Kosten ergeben sich aus den gemeinsamen Projekten, die auf Basis entsprechender Kostenvoranschläge der Universität umgesetzt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 130 der Verfassung

Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft