Sitzung vom 19. Januar 2017

Abänderungsvorschläge zum Programmdekretvorschlag

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Abänderungsvorschläge zum Programmdekretvorschlag 2017.

Der Ministerpräsident, die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales und der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung werden, jeder für seinen Bereich, beauftragt, die Abänderungsvorschläge dem Parlament zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Zum Programmdekretvorschlag 2017 sollen folgende Abänderungsvorschläge hinterlegt werden:

Neue Artikel 1.1 bis 1.6: Mit diesen Bestimmungen sollen zum einen das Dekret vom 4. Juni 2007 über Wohn-, Begleit-, und Pflegestrukturen für Senioren, die Seniorenresidenzen und über die psychiatrischen Pflegewohnheime und zum anderen das Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe abgeändert werden, um die Lokalen Gremien für Senioreninteressen (LGSI) auf Ebene der Gemeinden einzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Umsetzung des REK-Zukunftsprojekts „Wohnortsnahe Seniorenpolitik“.

Darüber hinaus wird im Dekret vom 4. Juni 2007 die Grundlage für eine Pauschalbezuschussung der Träger von APWH geschaffen, die auf den Ankauf, die Ausleihe und den Unterhalt von Mobilitätshilfen abzielt.

Artikel 29: Dieser Artikel sieht bei den Möglichkeiten, eine Bewerbung für die Auswahl- und Beförderungsämter bei Kaleido einzureichen, nunmehr vor, dass die betroffene E-Mail mit einer Empfangsbestätigung versehen sein soll. Dies ergab sich aus den Ausschussberatungen.

Neue Artikel 34.1 bis 34.4: Durch das neue Kapitel 3.1 sollen im Rahmen der Beschäftigungspolitik verschiedene Änderungen im Bereich der Zielgruppenermäßigungen für ältere Arbeitnehmer, im Bereich der bezuschussten Vertragsarbeitnehmer und im Bereich des beruflichen Übergangsprogramms vorgenommen werden.

Neue Artikel 39.1 bis 39.3: Mit diesen Bestimmungen soll anhand einer technischen Anpassung ein fehlerhafter Verweis, der sich in den Artikeln 36, 37 und 38 des Infrastrukturdekrets befindet, korrigiert werden (rückzahlbare Prämien im Tourismusbereich).

Neuer Artikel 41.1: Dieser Artikel ergänzt das Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft, um die Auszahlung der Impulseo I-Darlehen über den Fonds zur Finanzierung rückzahlbarer Prämien, Kredite und Beteiligungen laufen zu lassen.

Artikel 42: Diese Bestimmung enthält lediglich eine technische Anpassung, die auf Anregung der Parlamentsverwaltung vorgenommen wird (nicht-kommerzieller Sektor).

Artikel 45: Mit dieser Bestimmung wird das Inkrafttreten der neuen Maßnahmen geregelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft