Sitzung vom 26. Januar 2017

Vorentwurf eines Dekretes zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, geschehen zu Kumamoto am 10. Oktober 2013

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, geschehen zu Kumamoto am 10. Oktober 2013.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Übereinkommen von Minamata zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen.

Beim Übereinkommen von Minamata handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Art. 167 §4 Verf, der der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedarf, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 24. Mai 2013 festgestellt hat. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Die Regierung hat die Vollmacht zur Unterzeichnung des Übereinkommens am 19. Juli 2013 erteilt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat eine potenzielle finanzielle Auswirkung, die jedoch nicht bezifferbar ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Januar 2017 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 19. Januar 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen