Sitzung vom 2. Februar 2017

Genehmigung der dritten Haushaltsanpassung des Belgischen Rundfunks 2016

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die dritte Haushaltsanpassung 2016 des Belgischen Rundfunks, wie sie am 13. Dezember 2016 durch den Verwaltungsrat des Belgischen Rundfunks gutgeheißen wurde.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Belgische Rundfunk beantragt mit dem Schreiben vom 14. Dezember 2016 die Genehmigung der dritten Anpassung des Haushalts 2016.

Die Haushaltsanpassung sieht folgende Änderungen vor:

Der Einnahmenhaushalt erhöht sich durch eine Zuwendung der Provinz Lüttich mit Zusage vom 8. November 2016 um 90 Tsd €. Mindererlöse aus Werbung und Zinsgutschriften erklären eine Minderung um 38 Tsd €. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Einnahmenhaushaltes um 52.000 €.

Der Ausgabenhaushalt sieht eine Sonderzahlung in Höhe 100.000 € in den Pensionsfond für Beamte vor. Eine Minderung der Ausgaben um 53.000 € wird mit der veränderten Abrechnung der Beiträge an die Familienzulagenkasse erklärt. Verschiebungen in der Position 12.11 „Allgemeine laufende Kosten“ ergeben eine Ausgabenerhöhung in Höhe von 5.000 €. Diese Erhöhung setzt sich zusammen aus der Minderung von

Fahrzeugkosten, Kosten für die Anschaffung von Büromaterial und Mobiliar, Telefon- und Standleitungskosten, von Fahrtkosten sowie Personalprüfungskosten und der Erhöhung von Ausgaben in den Bereichen Unterhaltsarbeiten an Immobilien, Übernachtungskosten sowie Schreib-, Übersetzungs- und Grafikkosten.

Weiterhin werden Mehrkosten für eine 2. Tilgungsrate für den Sendemast in Amel und den Austausch einer Notausgangstür erklärt. Bei Material und Mobiliaranschaffungen konnten Beiträge eingespart werden, während es im Bereich Maschinen und Technik zu Mehrkosten von 2.000 € kam.

Die Addition der eingesparten Mittel im Ausgabenhaushalt und der zusätzlichen Mittel im Einnahmenhaushalt gleichen die zusätzlichen Ausgaben aus.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Entscheidung des Verwaltungsrates hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009