Sitzung vom 2. Februar 2017
Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt in erster und letzter Lesung die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sitzungen 09-2016 vom 15.09.2016, 10-2016 vom 21.01.2016, 11-2016 vom 13.10.2016, 12-2016 vom 27.10.2016, 13-2016 vom 15.12.2016 und 01-2017 vom 12.01.2016 validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 1590-1776 (abzüglich der Eintragskarten Nr. 1601-1668 zum Dekret über die Haushaltsordnung, die bereits genehmigt wurden).
Der Minister für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.