Sitzung vom 2. Februar 2017

Erlass der Regierung zur Auszahlung des Pauschalbetrages für das Wissenschaftliche Institut Ostbelgien an die Katholischen Universität Löwen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Erlass der Regierung zur Auszahlung des Pauschalbetrages für das Wissenschaftliche Institut Ostbelgien an die Katholischen Universität Löwen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 100.000 Euro.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

In dem Zusammenarbeitsprotokolls vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen (KU Löwen) und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) wird unter Punkt zwei eine Kooperation zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie nach Möglichkeit mit der Universität Köln im Hinblick auf ein gemeinsames „Wissenschaftliches Institut Ostbelgien“ in der DG festgehalten.

Da beide Projektpartner Interesse daran haben, dass die Katholische Universität Löwen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich der wissenschaftlichen Forschung tätig wird und ein wissenschaftliches Institut in der Deutschsprachige Gemeinschaft der Katholischen Universität Löwen als Tor zum deutschen Sprachgebiet dienen kann, wird mit dem Projektvertrag vom 1. März 2016 das „Wissenschaft für Ostbelgien“ für eine Laufzeit von 4 Jahren zunächst als befristetes Projekt eingerichtet. Der Vertrag tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Ein Mitarbeiter der KU Löwen wird vollzeitig mit dem Projekt Wissenschaft für Ostbelgien betraut und erfüllt diese Aufgabe von Eupen aus, wo ihm ein Büro zur Verfügung gestellt wird. Er koordiniert das Projekt und die im Rahmen des Projekts an das Institut gerichteten Anfragen. Er arbeitet eng mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Partneruniversitäten zusammen.

Die Projektpartner bilden einen Begleitausschuss, der sowohl die Tätigkeiten als auch die finanzielle Lage des Instituts regelmäßig überprüft.

Gemäß Artikel 5 des Projektvertrages, erhält die KU Löwen zur Umsetzung des Auftrags und für die Dauer des Projekts jährlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 100.000 €.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Schritten pro Jahr, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Dotation wird über den Haushaltsartikel 30/19/34.42 ausbezahlt.

Die Höhe der Dotation beläuft sich auf 100.000 Euro.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Januar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Juli 1984 zur Wiederankurbelung der Wirtschaft,

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekret vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017.