Sitzung vom 14. Februar 2017

Gemeinsame Regierungssitzung NRW-DG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Tagesordnung und die entsprechenden Beschlussvorschläge für die gemeinsame Regierungssitzung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und des Bundeslands Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident, die Vize-Ministerpräsidentin, der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales und der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Belgische Verfassung, insbesondere Artikel 127, ermöglicht internationale und interregionale Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Institutionen, zu der auch gemeinsamen Regierungssitzungen zählen.

Die gemeinsame Regierungssitzung mit sieht keine Beschlüsse vor, da nicht alle Minister des nordrhein-westfälischen Kabinetts anwesend sein werden. Die Tagesordnung wurde in Absprache zwischen den jeweils zuständigen Kabinetten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den zuständigen nordrheinwestfälischen Ministerien ausgearbeitet.

Die gemeinsame Regierungssitzung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Nordrhein-Westfalens erfolgt am 21. Februar 2017 in Düsseldorf.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Art. 127 der Belgischen Verfassung