Sitzung vom 14. Februar 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Der Erlass vom 28. Oktober 2016 zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen sieht vor, dass dem Rat folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören :

  1. sechs Vertreter des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wovon drei Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen und drei Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ;

  2. drei Vertreter der Organisationen, die die Interessen der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten.

Dem Rat gehören folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  1. ein Vertreter des für Familienleistungen zuständigen Ministers;

  2. ein Vertreter des für Familienleistungen zuständigen Fachbereichs des Ministeriums;

  3. ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Die Mitglieder des Rates werden für eine Mandatsdauer von fünf Jahren von der Regierung bestellt.

Ausgehend von den eingereichten Vorschlägen werden durch vorliegenden Erlass die Mitglieder des Rates bestellt.

In Anwendung des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums gehören dem gleichen Geschlecht an. Diese Bedingung wird erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder des Rates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ausgehend von einer Sitzung pro Monat, entstehen im Jahr 2017 schätzungsweise Kosten in Höhe von 3.850 Euro

Die entsprechenden Mittel sind im OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. Januar 2016  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Erlasses der Regierung vom 28. Oktober 2016 zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen.