Sitzung vom 21. Februar 2017

Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Aktiengesellschaft „Grenz-Echo“, betreffend einer Immobilie gelegen, Stadt Eupen - Gemarkung 2 - Flur G, Nr. 30H10 P0000

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt, die Immobilien Stadt Eupen – Gemarkung 2 –Flur G, Nr. 30H10 Teilweise (Parzelle mit Halle), mit einer Größe von 4.358m², gelegen Vervierserstrasse, von der Aktiengesellschaft „Grenz-Echo“ mit Gesellschaftssitz in 4700 Eupen, Marktplatz, 8, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt 650.000€ zuzüglich Verwaltungskosten zu erwerben,

Die Regierung ersucht Herrn Bragard, Kommissar beim Immobilienerwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Dem Ankauf liegen zwei Nutzungen zum Grunde:

Nutzung als Bauhalle für das ZAWM-Eupen und das ZFP-Eupen

Mit dem Bau des Schulcampus RSI-ZAWM und dem Campus Monschauerstrasse ZFP, im Rahmen des PPP-Projektes, konnte ein Großteil des Flächenbedarfs der genannten Schulen gedeckt werden. Aufgrund der mangelnden Flächenressource an der Monschauerstrasse und den steigenden Schülerzahlen der Maurerabteilung des ZFP, sowie den stetigen Weiterentwicklungen des Dualen Ausbildungszweiges des ZAWM, gibt es einen erneuten Bedarf an Werkhallen für die verschieden Bauberufe. Zurzeit sind Maurerklassen des ZFP am alten Standort des ZAWM am Limburger Weg angesiedelt, um den zusätzlich entstandenen Flächenbedarf übergangsweise zu decken. Durch den möglich gewordenen Ankauf der Grenz-Echo Halle, entsteht nicht nur eine hervorragende Opportunität den Schulcampus zu erweitern, sondern es entsteht auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des ZAWM und des ZFP als Inklusionsprojekt. Die bestehende Bauhalle am ZAWM kann weiterhin durch die Fliesenleger und Steinmetze, die bestehende Bauhalle des ZFP kann weiterhin durch die erste Stufe genutzt werden. Der Oberstufe des ZFP sowie der Maurerabteilung des ZAWM bietet sich in direkter Nähe zum Schulcampus die Möglichkeit der Synergie und Zusammenarbeit. Aufgrund der bestehenden Struktur ist nur mit wenigen Änderungen zu rechnen um die Halle für die neue Nutzung herzurichten. Eine direkte Anbindung ist somit gegeben, auch können weitere Angebote, wie zum Beispiel die der Campusmensa, mitgenutzt werden.    

Nutzung als Archivfläche für Kulturgüter der DG und der anerkannten Museen     

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts II sieht das Zukunftsprojekt „Kultur im Fokus“ vor, dass Maßnahmen zur Bewahrung der beweglichen Kulturgüter der DG ergriffen werden sollen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Kunstsammlung der DG. In den achtziger Jahren hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem systematischen Erwerb von Kunstwerken begonnen.  Die DG verfügt mittlerweile über eine Kunstsammlung von etwa 2.000 Objekten. Es wurden Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Installationen und Fotografien angekauft. Viele der Werke sind in öffentlichen Gebäuden ausgestellt. Etwa die Hälfte wird jedoch eingelagert. Die derzeitigen Lagerräume entsprechen nicht den technischen Anforderungen an eine korrekte Aufbewahrung der Kunstgegenstände. Zudem ist der Platz begrenzt und das aktuelle Lager für den Transport der Kunstwerke nicht ideal zugänglich. Zudem verfügt die DG über archäologische Funde, die derzeit auch nicht korrekt aufbewahrt werden.

Neben der Kunstsammlung besteht auch bei den Museen der DG akuter Handlungsbedarf. Die Museen befinden sich in der misslichen Lage, dass sie nicht über genügend Lagerräume für ihre Sammlungen verfügen. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Lagerräume für die korrekte Lagerung der Gegenstände nur bedingt geeignet sind. Darüber hinaus stehen den Museen auch nur begrenzt adäquate Fachkräfte für die Betreuung ihrer Sammlungen zur Verfügung. Daher wurde entschieden, dass das Ministerium der DG die Museen sowohl beim digitalen als auch beim räumlichen Sammlungsmanagement unterstützen und entsprechende zentrale Dienstleistungen anbieten soll:

Digitalisierung: Die Museen werden zur Digitalisierung und Inventarisierung ihrer             Bestände ab 2017 das Kulturerbe-Archiv der DG nutzen können, das zu diesem Zweck aufwändig weiter entwickelt worden ist. Die Maßnahme zur Digitalisierung der Sammlungsbestände ist den Museen am 13.02.2017 vorgestellt worden.

Museumsdepot: In Bezug auf das räumliche Sammlungsmanagement ist beschlossen worden, ein zentrales Depot zu schaffen. In diesem Depot sollen sowohl die Bestände der DG aber auch der anerkannten Museen untergebracht werden. Dieses Depot soll zum einen die Möglichkeit für eine korrekte Lagerung der Gegenstände – je nach materieller Beschaffenheit – geben. Zum anderen soll eine qualifizierte Betreuung der Sammlungen gewährleistet sein.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Ankauf erfolgt über den OB70, Programm 23, Zuweisung 01.01

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Februar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret 18.03.2002;

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.