Sitzung vom 21. Februar 2017

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung des Inkrafttretens von Artikel L1124-21 §1 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung des Inkrafttretens von Artikel L1124-21 §1 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel L 1124-21 des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung bestimmt, dass das Amt eines Finanzdirektors in Gemeinden, die 10 000 Einwohner und weniger zählen, von einem Regionaleinnehmer ausgeübt wird, es sei denn, der Gemeinderat schafft die Stelle eines Finanzdirektors.

Der Kodex sieht ebenfalls vor, dass die Regierung das Datum für das Inkrafttreten dieser Bestimmung bestimmt, was durch vorliegenden Erlass erfolgt.

Es sollte jeder Gemeinde ungeachtet der Anzahl ihrer Einwohner freigestellt werden, die Stelle eines (lokalen) Finanzdirektors zu schaffen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Juristisches Gutachten

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L1124-21 §1