Sitzung vom 21. Februar 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Durch Artikel 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben wird bei der Dienststelle ein beratendes Fachgremium geschaffen.

Das beratende Fachgremium ist unabhängig und pluridisziplinär besetzt und gemäß den in Artikel 29 des Dekrets beschriebenen Aufgaben beratend und gutachterlich tätig. Seine Arbeiten nimmt das Gremium unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Ansatzes wahr.

Das beratende Fachgremium setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

1. zwei Mitglieder des Verwaltungsrates;

2. je zwei Mitglieder der eingesetzten Dienstleisterkonferenzen;

3. eine Fachperson aus dem Bereich der Beschäftigung;

4. eine Fachperson aus dem Bereich der Bildung;

5. eine Fachperson aus dem Bereich der Gesundheit;

6. eine Fachperson aus dem Bereich des Wohnens;

7. eine Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege;

8. eine Fachperson aus dem Bereich der Bioethik;

9. eine Fachperson aus dem Bereich der Rehabilitation;

10. eine Fachperson aus dem Bereich der sozial-beruflichen Integration.

Der geschäftsführende Direktor sowie die von ihm bestimmten Personalmitgliedern der Dienststelle können den Sitzungen des beratenden Fachgremiums mit beratender Stimme beiwohnen.

Die Regierung bestellt die Mitglieder des beratenden Fachgremiums sowie, aus diesen Mitgliedern, den Vorsitzenden des Gremiums.

Das beratende Fachgremium nimmt folgende Aufgaben auf Anfrage des Verwaltungsrates oder des geschäftsführenden Direktors wahr:

1.       Gutachten zu Situationen abgeben, in denen im Dienstleistungsnetzwerk des Zuständigkeitsbereichs der Dienststelle Lücken auftauchen oder neue Bedarfe von spezifischen Zielgruppen festgestellt werden;

2.       Gutachten zu vorgeschlagenen neuen Projekten und Unterstützungsleistungen im Zuständigkeitsbereich der Dienststelle abgeben;

3.       Gutachten zu deontologischen Fragen im Zuständigkeitsbereich der Dienststelle abgeben;

4. Gutachten in komplexen Einzelakten abgeben;

5. im Rahmen des Beschwerdemanagements tätig werden;

6.       unbeschadet des Artikels 17 des Dekrets im Rahmen der von der Regierung festgelegten Bedingungen und Verfahrensregeln Aufträge zur Überprüfung der Dienstleister und ihrer Unterstützungsleistungen durchführen;

7. außerordentliche gutachterliche Tätigkeiten wahrnehmen.

Die Vertreter der Dienstleisterkonferenz werden zunächst als Gäste zu den Versammlungen des Fachgremiums eingeladen, da die Vertreter der Dienstleister-konferenzen erst in das Fachgremium bestellt werden können, wenn der Erlass zur Einsetzung der Dienstleiterkonferenzen verabschiedet ist.

In seiner Sitzung vom 27. Januar 2017 hat der Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben folgende Personen vorgeschlagen:

1. als Mitglieder des Verwaltungsrates:

a) Frau Josiane Fagnoul;

b) Frau Angelika Jost;

2. als Mitglieder der eingesetzten Dienstleisterkonferenzen:

          a) NN;

          b) NN;

3. als Fachperson aus dem Bereich der Beschäftigung:

          Herr Norbert Schommers;

4. als Fachperson aus dem Bereich der Bildung:

          Herr Dirk Schleihs;

5. als Fachperson aus dem Bereich der Gesundheit:

          Herr Dr. Peter Heinen;

6. als Fachperson aus dem Bereich des Wohnens:

          Frau Elisabeth Heck;

7. als Fachperson aus dem Bereich der Langzeitpflege:

          NN;

8. als Fachperson aus dem Bereich der Bioethik:

          NN;

9. als Fachperson aus dem Bereich der Rehabilitation:

          Herr Dr. Markus Baschton;

10.     als Fachperson aus dem Bereich der sozial-beruflichen Integration:

          Herr Norbert Scheen;

11.     Frau Josiane Fagnoul wird als Vorsitzende des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Schaffung eines beratendes Fachgremiums in Ausführung von Artikel 26 des Dekrets vom  13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten :

Der Vorschlag des  Verwaltungsrates der DSL liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 28 Absatz 1 und 77 §1;