Sitzung vom 16. März 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Artikel 89.1 bis 89.6 des Kulturförderdekretes regeln die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Funktionsweise der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Artikel 89.3 sieht vor, dass die Kommission sich aus mindestens 3 und höchstens 5 sachverständigen Mitgliedern zusammensetzt, die von der Regierung nach einem öffentlichen Aufruf für einen erneuerbaren Zeitraum von 4 Jahren bestellt werden. Der öffentliche Aufruf wurde am 26. Oktober 2016 in einem kostenlosen Zeitungsblatt als Anzeige geschaltet. Daraufhin haben sich 17 Bewerber gemeldet. Die Bewerbungsgespräche fanden im Ministerium am 20. Dezember 2016 und 25. Januar 2017 statt und wurden durch Mitarbeiter des Ministeriums und teilweise des Kabinetts geführt. Die zuständige Ministerin erhielt eine Empfehlung zu den Bewerbern.

Die Ministerin schlägt folgende Personen als Mitglieder der Kunstkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor:

  • Frau Heike BINGER

  • Herr Walter MIESSEN

  • Frau Anke REITZ

  • Frau Nadine STREICHER

  • Herr Dirk TÖLKE

Zudem ernennt die Regierung unter den Mitgliedern der Kommission einen Vorsitzenden.

Die Ministerin schlägt Herrn Dirk TÖLKE als Vorsitzenden der Kommission vor.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder erhalten Anwesenheitsgelder in Höhe von 175,00 EUR pro Sitzung und Fahrtentschädigungen gemäß Artikel 27.1 des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekretes vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Kommission tagt zwei Mal pro Jahr sowie bei Bedarf auf Anfrage des für Kultur zuständigen Ministers.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 89.3

Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekretes vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 27.1