Sitzung vom 16. März 2017

Stadt Eupen – Ersetzen der Wandtherme im Vorderhaus des Kolpinghauses – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Projektes „Stadt Eupen – Ersetzen der Wandtherme im Vorderhaus des Kolpinghauses in Eupen“ an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Wandtherme im Vorderhaus des Kolpinghauses in Eupen ist defekt. Durch säurehaltiges Kondenswasser, das sich im Gerät angesammelt hat, wurde der Heizblock zerfressen. Da nicht oberflächlich feststellbar ist, ob auch andere Teile geschädigt sind, wird nicht nur der Heizblock ersetzt, sondern ein Komplettaustausch vorgenommen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

OB 70 – PR 10 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für das Ersetzen der Wandtherme beläuft sich auf 3.871,69 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 6.452,81 €.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.