Sitzung vom 16. März 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. September 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Regierungserlass vom 15. September 2016 wurden die Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen bestellt.

Laut Artikel 5, § 3 des Dekretes vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen ernennt die Regierung innerhalb des Beirates einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten für eine Mandatsdauer von jeweils zwei Jahren.

In der konstituierenden Sitzung vom 26. Oktober 2016 hat der Beirat Herrn Boris Stumpf als Vertreter der Organisationen, die sich vorrangig mit Aufgaben im Bereich der Familien- und Generationenfragen befassen, als Präsident des Beirates vorgeschlagen. In der Sitzung vom 1. Februar 2017 wurde Frau Marliese Andres-Adams als Vizepräsidentin vorgeschlagen.

Im vorliegenden Erlassentwurf werden Herr Boris Stumpf, als Präsident und Frau Marliese Andres-Adams als Vizepräsidentin des Beirates für Generationenfragen bestellt.

Des Weiteren werden in vorliegendem Erlassentwurf Fehler in der Namensschreibung korrigiert und eine Abänderung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass 

  1. Frau Martina Palm nicht als Ersatzmitglied von Frau Ursula Dupont sondern als Ersatzmitglied von Herrn Charles Servaty bestellt wird;

  2. Frau Marlene Thess nicht als Ersatzmitglied von Herrn Charles Servaty, sondern als Ersatzmitglied von Frau Dupont bestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 20. Februar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien und Generationenfragen, Artikel 5.