Sitzung vom 16. März 2017

Vorentwurf eines Dekrets zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der vorzunehmenden Abänderungen in der Kindergeldgesetzgebung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf des Dekrets zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der vorzunehmenden Abänderungen in der Kindergeldgesetzgebung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirats für Familienleistungen zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch den vorliegenden Vorentwurf soll das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der vorzunehmenden Abänderungen in der Kindergeldgesetzgebung gebilligt werden.

Dieses Zusammenarbeitsabkommen soll direkt die Kindergeldgesetzgebung abändern. Dies geschieht, da die durchgeführten Abänderungen als Änderungen von wesentlichen Elementen nach Art. 94 §1bis Abs. 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen anzusehen sind und deshalb mittels Zusammenarbeitsabkommen eingebracht werden müssen.

Durch dieses Zusammenarbeitsabkommen sollen eine Reihe von Änderungen an der Kindergeldgesetzgebung vorgenommen werden. Diese Änderungen beziehen sich

  • auf die (Nicht-)Verwendung des fiskalischen Datenflusses, über den Informationen gesammelt werden, um das Haushaltseinkommen berechnen zu können;

  • auf die Kindergeldzahlung an Hausangestellte, die künftig allen Bereichen der sozialen Sicherheit unterliegen und somit zu den ordentlichen Arbeitnehmern gehören werden;

  • auf die Anlastung an die Gebietskörperschaften der nicht mehr eintreibbaren, zu Unrecht gezahlten Beträge;

  • auf die Einführung des Begriffes Mitmutter aus Gründen der Abänderung des Zivilgesetzbuches;

  • als auch auf die Übereinstimmung der Grenzbeträge der Einkünfte in der Kindergeldgesetzgebung mit dem Höchstbetrag der Invaliditätsentschädigung in der Kranken-und Invalidenversicherung.

Der Verwaltungsausschuss von FAMIFED hat über vorliegende Abänderungen in seiner Sitzungen vom 12. Januar 2016 beraten.

Die Regierung hat dem Entwurf des Zusammenarbeitsabkommens in ihrer Sitzung vom 22. Dezember 2016 zugestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Fiskalischer Datenfluss : Der Übergang zur Nutzung der steuerpflichtigen Einkünfte pro Monat ist ein neutraler Haushaltsvorgang, da Mehrkosten durch Einsparungen aufgewogen werden sollen.

Es entstehen demnach keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Hausangestellte : Es entstehen keine zusätzliche Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Zu Unrecht gezahlte Beträge : Der Haushalt von Famifed für das Jahr 2016 sieht bereits einen spezifischen Kredit für die Übernahme von zu Unrecht gezahlten Beträgen der Kassen vor. Dieser Kredit ist festgelegt auf 1.567 EUR für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Es entstehen demnach keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Mitmutterschaft : Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Einkommensgrenzbeträge : Aufgrund der zur Verfügung stehenden Angaben schätzt Famifed, dass für ganz Belgien 4.029 Kinder betroffen sind, dass aber für die DG kein Kind betroffen ist. Somit entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 17. Februar 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 §1 IV und Artikel 94 §1bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 4 §2 und 5 §1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.