Sitzung vom 16. März 2017

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen bezüglich des Zentrums für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen bezüglich des Zentrums für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen bezüglich des Zentrums für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik für den Zeitraum von 2016-2019 abgeschlossen.

Der Geschäftsführungsvertrag berücksichtigte eine jährliche Erhöhung um 1,25 %.

In der Sitzung vom 4. Mai 2016 hat die Regierung beschlossen, die Zuwendungen an Einrichtungen, mit denen die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Geschäftsführungs-vertrag oder eine Jahreskonvention abgeschlossen hat, zusätzlich zu der vereinbarten Steigerung von 1,25 % in 2017, um ein weiteres Prozent zu erhöhen.

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft führte im Jahr 2015 und zu Beginn des Jahres 2016 eine wirtschaftliche und fachliche Evaluation der privaten Jugendhilfeeinrichtungen SIA und Oikos durch. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurde eine Evaluation der öffentlichen Jugendhilfeeinrichtung, Mosaik-Zentrum, umgesetzt.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der fachlichen und wirtschaftlichen Evaluation wird das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Oikos beendet. Aufgrund dieser Entscheidung müssen die verschiedenen Bereiche der stationären und ambulanten Betreuung zukünftig neu aufgestellt werden.

Aus diesem Grund stellt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Mosaik-Zentrum ab dem 1. Januar 2017 eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz sowie eine Aufstockung der Koordinationsstelle von 6 Stunden für die Erweiterung des ambulanten Teams zur Verfügung.

Die unten aufgeführte Tabelle zeigt den Vergleich zu den genehmigten Zuschüssen des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2016–2019 und den angepassten Beträgen nach der Erhöhung um 1 Prozent. In der Anpassung sind ebenfalls die Kosten für die zusätzliche Vollzeitäquivalenz sowie die Kosten für die Aufstockung der Koordinationsstelle in Höhe von 63.465,- EUR ab dem Jahr 2017 enthalten. Für die Jahre 2018 und 2019 bleibt die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt, unter Berücksichtigung der Steigerung um 2,25 % von 2016 zu 2017.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

Mosaik-Zentrum:

         

Haushaltsjahr

Vorgesehener

Zuschuss

 

Haushaltsjahr

Erhöhung:

um 2,25 % für 2017,

um je 1,25 % ab 2018;

inklusive Personalkosten

ab 2017

2016

2.214.859,- EUR 

 

2016

2.214.859,- EUR 

2017

2.248.545,- EUR  

 

2017

2.328.158,- EUR

2018

2.289.577,- EUR 

 

2018

2.357.260,- EUR

2019

2.313.959,- EUR  

 

2019

2.386.726,- EUR

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bezuschussung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Eupen bezüglich des Zentrums für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik erfolgt über OB 50 – Pr. 14 – Zuw. 43.21. Der Zuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und beläuft sich auf 2.328.158,- EUR für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik.

Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018 und 2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. März 2017 liegt vor;

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 105 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Regierungsbeschluss vom 4. Mai 2016;

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.