Sitzung vom 23. März 2017

Erlassvorentwurf zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Erlassvorentwurf zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, dem Basiskonzertierungsausschuss A den Vorentwurf vorzulegen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Ende Januar 2017 wurden die im Hinblick auf die Besetzung von Beamtenstellen von SELOR im Auftrag des Ministeriums durchgeführten Anwerbungsprüfungen abgeschlossen. Artikel 7 §2 des Erlasses vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten sieht vor, dass nur dann eine Zulassung zur Probezeit und eine Ernennung erfolgen können, wenn im Stellenplan eine entsprechende Stelle vorgesehen und auch nicht besetzt ist.

Da der derzeitige Stellenplan nicht genügend Stellen vorsieht, damit die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer zur Probezeit zugelassen bzw. ernannt werden können, ist eine Anpassung des Stellenplans erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Festlegung des neuen Stellenplans für das Personal des Ministeriums hat an sich keine finanziellen Auswirkungen. Da es sich bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmern, die zur Probezeit zugelassen bzw. unmittelbar ernannt werden können, bis auf zwei Personen um derzeitige Vertragsbedienstete des Ministeriums handelt, werden dem Ministerium durch die Verbeamtung weniger Kosten entstehen, da sich die Arbeitgeberlasten für Vertragsbedienstete auf 30,67% des Bruttolohnes beliefen, während sie für die Beamten nur 11,15% betragen.

4. Gutachten :

Der Direktionsrat hat in seiner Sitzung vom 13. März 2017 eine positive Stellungnahme zum vorliegenden Stellenplan für das Personal des Ministeriums abgegeben.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

Erlass der Regierung vom 3. Juli 2003 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft