Sitzung vom 23. März 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses „Lebenshaltungskostenpauschale“ für das Jahr 2017 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss für die „Lebenshaltungskostenpauschale“ in Höhe von 9.408,- EUR für das Jahr 2017 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekretes der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;
  • die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;
  • die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erhält gemäß des Artikels 7, Punkt 2 des Geschäftsführungsvertrages 2016-2019 zusätzlich zur Basisbezuschussung in Höhe von 200.242,- EUR für das Jahr 2017 eine Jahrespauschale zur Deckung der täglichen Lebenshaltungskosten für die Minderjährigen, die durch Beschluss bzw. Urteil des Jugendhilfedienstes, des Jugendrichters, des Jugendgerichts, der Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) untergebracht wurden. Für das Jahr 2017 beträgt die maximale Höhe der Lebenshaltungskostenpauschale 9.408,- EUR.

Die Lebenshaltungskostenpauschale geht von einer jährlichen Vollbelegung mit 1 Jugendlichen unter 18 Jahren, somit von 365 Belegungstagen aus. Sind die effektiven Belegungstage durch einen Jugendlichen unter 18 Jahren geringer als 365, wird im darauffolgenden Jahr eine dementsprechende Kürzung der Pauschale vorgenommen. Pro nicht belegten Tag werden 22,- EUR von der Pauschale subtrahiert, wobei die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) die minimale Pauschale in Höhe von 7.500,- EUR zur Bereitstellung eines freien Platzes unabhängig einer effektiven Belegung dieses reservierten Platzes erhält.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Lebenshaltungskostenpauschale zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2017 beträgt maximal 9.408,- EUR und wird im Jahr 2017 zu 100 % in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 784,- EUR für die Monate Januar bis Dezember 2017. Die Mittel sind im Haushalt des Jahres 2017 Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01, vorhanden.

Die minimale Lebenshaltungskostenpauschale zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2017 beträgt 7.500,- EUR.

In der ersten Jahreshälfte 2017 wird die effektive Lebenshaltungskostenpauschale aufgrund der effektiven Belegungen 2016 berechnet und angepasst.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).