Sitzung vom 23. März 2017

Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Staatsarchiv

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Abkommen zwischen dem Belgischen Staatsarchiv und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Abkommen verfolgt die Absicht, die Zusammenarbeit im Bereich der Archivverwaltung und der Archivforschung auf dem Gebiet der deutschsprachigen Gemeinschaft zu vertiefen. Zu diesem Zweck wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter  zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft mittels eines unbefristeten Angestelltenvertrages eingestellt.

Besagter Mitarbeiter widmet 40% seiner Arbeitszeit den Belangen des Ministeriums bzw. den Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie sie im Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft definiert werden. Die restliche Arbeitszeit widmet der den Arbeiten im Staatsarchiv.

Seine Hauptaufgaben betreffen, was die Deutschsprachige Gemeinschaft angeht, in der Formulierung von Empfehlungen hinsichtlich der Archivierung und in der Forschung mit den vorhandenen Archivalien. Auf Ebene der Staatsarchiv liegen die Prioritäten auf Ebene der anstehenden und zukünftigen  Digitalisierungsprojekte und auf Ebene der wissenschaftlichen Forschung bzw.  den Dienstleistungen zugunsten der Kunden des Staatsarchivs.

Der einzustellende Mitarbeiter wird den dienstrechtlichen Bestimmungen unterliegen, die im Belgischen Staatsarchiv Anwendung finden. Es wird ein jährlicher Tätigkeitsbericht erstellt für die Aufgaben die für das Ministerium bzw. den diversen Einrichtungen im Vorjahr übernommen worden sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Mitarbeiter wird im Rang SW2 des wissenschaftlichen Personals der föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen eingestellt. Die entsprechende Gehaltstabelle ist die folgende : 31.880,00 – 48.350,00 € (nicht-indexiert). Bei einer Anerkennung von 10 Dienstjahren beträgt die finanzielle Belastung auf Jahresbasis 81.333,22 € an Lohnkosten und 5.000 € an Funktionskosten.  Für das Jahr 2017 sind voraussichtlich 2/3 dieser Kosten vorzusehen.  Die Festlegung der Mittel erfolgt in diesem Jahr über OB 20, PR 12, Zuweisung 12.11

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion 17.03.2017  vom liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Archivgesetz vom 24. Juni 1955

Königlicher Erlass vom 28. November 1963 bezüglich der Errichtung von Archiven in Gemeinden, die mit dem Minister für nationale Erziehung und Kultur, augenblicklich dem Minister des Inneren, der Modernisierung der öffentlichen Dienste und der nationalen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, einen Vertrag abgeschlossen haben, wodurch die Räumlichkeiten, die zur Hinterlegung von Archivalien und deren Einsichtnahme nötig sind, zur Verfügung des allgemeinen Staatsarchivs gestellt werden

Vertrag vom 28. November 1989 zwischen dem Minister des Inneren, der Modernisierung der öffentlichen Dienste und der nationalen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen in Ausführung des Königlichen Erlasses  vom 28. November 1963

Verwaltungsabkommen zwischen dem Belgischen Staatsarchiv und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 23. April 2013