Sitzung vom 31. März 2017

Dritter Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt und die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung dieser Richtlinie gemäß Artikel 52 des Dienstleistungsdekretes vom 15. März 2010

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den dritten Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt und die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung dieser Richtlinie gemäß Artikel 52 des Dienstleistungsdekretes vom 15. März 2010 an.

Der Ministerpräsident wird mit der Übermittlung des Berichts an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 52 des Dienstleistungsdekretes vom 15. März 2010 erstattet die Regierung dem Parlament regelmäßig Bericht über:

1. die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt auf die Wahrnehmung und Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

2. die Vorschläge der EU-Kommission für die Anpassung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der zweite Bericht muss bis zum 1. April 2017 im Parlament hinterlegt werden. Er macht deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht, um den europäischen Anforderungen in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit im Allgemeinen zu genügen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 52 des Dienstleistungsdekretes vom 15. März 2010