Sitzung vom 31. März 2017

Vollmacht zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Argentinischen Republik und dem Königreich Belgien über die Einwilligung für die Familienangehörigen des Personals der diplomatischen Missionen oder der konsularischen Posten, Erwerbstätigkeiten auszuüben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Abkommens zwischen der Argentinischen Republik und dem Königreich Belgien über die Einwilligung für die Familienangehörigen des Personals der diplomatischen Missionen oder der konsularischen Posten, Erwerbstätigkeiten auszuüben.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung.

Damit der Vertrag am 20. April 2017 gezeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Gemäß Art. 28 i.V.m. Art. 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weder das Gutachten der Finanzinspektion noch das des Haushaltsministers erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342)