Sitzung vom 31. März 2017

Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Dekret des Parlaments der Wallonischen Region vom 28. April 2014 zur Abänderung des Dekrets vom 27. Mai 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Zuständigkeit für die „Wahl der kommunalen und intrakommunalen Organe, einschließlich der Kontrolle der einschlägigen Wahlausgaben und des Ursprungs der dazu bestimmten Gelder“ übertragen. Die Wallonische Region bleibt ihrerseits alleine zuständig für die Organisation der Provinzialwahlen.

Das Dekret des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 5. Mai 2014 zur Abänderung des Dekrets vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat seinerseits diese Übertragung von Zuständigkeiten gebilligt, mit der Auswirkung, dass sie für die Lokalwahlen 2018 angewandt wird.

Die Gutachten des Staatsrats über die jeweiligen Dekretvorentwürfe der Wallonischen Region (Gutachten 59.753/2/V vom 17. August 2016) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Gutachten 59.365/4 vom 30. Mai 2016) empfehlen ausdrücklich, im Rahmen gleichzeitiger Wahlen ein Zusammenarbeitsabkommen zu schließen, um die Modalitäten für die Durchführung der Gemeinde- und Provinzialwahlen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft festzulegen.

Um diesen Gutachten des Staatsrats Rechnung zu tragen, haben die Regierungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region anlässlich der gemeinsamen Sitzung vom 6. Oktober 2016 beschlossen, ein Zusammenarbeitsabkommen über die Modalitäten für die Durchführung der Provinzialwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet auszuarbeiten.

Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus Vertretern der beiden Verwaltungen, sowie Vertretern der Minister, zu deren Zuständigkeit die Organisation von Wahlen gehört.

Dieses Zusammenarbeitsabkommen stellt ein auf die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 begrenztes Pilotprojekt dar. Die Modalitäten zur Nutzung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung auf dem deutschen Sprachgebiet werden ausschließlich im Zusammenarbeitsabkommen bestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt für die Gemeinden die Bestellung der elektronischen Wahlsysteme mit Papierbescheinigung. Die Gemeinden sollen nach Abschluss eines Vertrags Eigentümerinnen der Systeme werden.

In der Annahme, dass für alle Gemeinden die gleiche Anzahl Wahlbüros wie 2012 bestellt wird, sowie ein Wahlbüro als allgemeine Reserve, insgesamt also 58 Wahlbüros, dürften die Kosten 762.505,70 EUR betragen. Gemäß Artikel 5 §1 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung kann der Föderalstaat durch einen Königlichen Erlass 20% dieser Kosten übernehmen. Von den restlichen 80% übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Hälfte. Die restlichen 40% werden entsprechend der jeweiligen Anzahl Wähler bei den Gemeinderatswahlen von 2012 von den Gemeinden getragen.

Für den Ankauf der Wahlsysteme ist also unter den genannten Bedingungen in fine mit Kosten von rund 305.002,28 EUR für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu rechnen. Es wird jedoch noch Anpassungen an der Hardware und an der Software geben. Diese sind mit weiteren Kosten verbunden, die jedoch noch nicht geschätzt werden können. Hinzu kommen Kosten für den Service (technische Wahltagunterstützung…) des Lieferanten der Wahlsysteme in Höhe von schätzungsweise 45.000,00 EUR.

Bevor die elektronischen Wahlsysteme mit Papierbescheinigung bestellt werden können, muss die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt zur Entwicklung eines neuen elektronischen Wahlsystems beitreten, und sich in Höhe von 3.965,32 EUR an den Entwicklungskosten des Prototyps beteiligen.

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet sieht vor, dass die Wallonische Region der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Betrag überweist, welcher den Kosten einer Papierwahl pro Wähler auf dem französischen Sprachgebiet, multipliziert mit der Anzahl der auf dem deutschen Sprachgebiet zu den Provinzialwahlen zugelassenen Wähler, entspricht.

Die Kosten einer Papierwahl entsprechen in diesem Fall dem Betrag, den die Wallonische Region dem Dienstleister zahlt, der das Papier für die Herstellung der Stimmzettel aller Wahlkreise auf dem französischen Sprachgebiet liefert. Es liegen noch keine Schätzungen vor.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Entscheidung für die elektronische Wahl mit Papierbescheinigung, welche die Kosten einer Papierwahl übersteigen, sind ausschließlich von der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu tragen, die Kosten der Validierung und eventueller Einsprüche inbegriffen.

Die Investitionskosten für die Entwicklung einer neuen Anwendung für die Verwaltung der Kandidaturen und die Übermittlung der Wahlergebnisse (Martine Posten 1) belaufen sich auf 8.808,34 EUR. Die Preise für die verschiedenen Optionen in Verbindung mit dieser Anwendung (Posten 3) könnten sich auf bis zu 342.286,86 EUR (alle Optionen bis auf Schulungen und Server) belaufen. Diese finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Note an die Regierung EXVIII/02.02.2017/IW/301 genauer erörtert.

Sollte die Deutschsprachige Gemeinschaft die Webseite zur Veröffentlichung der Wahlresultate (Posten 2 von Martine) ebenfalls verwenden, müsste ein Addendum zum entsprechenden Zusammenarbeitsabkommen beschlossen werden. Ein erster Entwurf eines Addendum liegt vor und sieht nach jetzigem Stand der Verhandlungen Investitionskosten von 1.346,21 EUR für Posten 2 für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Jedoch sind auch in diesem Fall die Kosten der verschiedenen Optionen in Verbindung mit dieser Webseite (Posten 4) hoch, können aber noch nicht genau beziffert werden.

Für die Prüfung der Wahlsysteme und Wahlprogramme werden Kosten in zurzeit noch unbekannter Höhe anfallen.

Außerdem werden diverse Kosten anfallen (Kommunikation, Webseite, Anwesenheitsgelder, …), die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen sind.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. März 2017 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers 23. März 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 92bis §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55 §1