Sitzung vom 31. März 2017

Standortmarke Ostbelgien : Genehmigung der Nutzungsbedingungen für die Standortzeichen „ein Unternehmen aus Ostbelgien“ und „eine Vereinigung aus Ostbelgien“

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt die Einführung eines Standortzeichens „eine Vereinigung aus Ostbelgien“.

Sie heißt die Nutzungsbedingungen für die Standortzeichen „ein Unternehmen aus Ostbelgien“ und „eine Vereinigung aus Ostbelgien“ gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Regierung hat am 22. Dezember 2016 das Ostbelgien-Wording, das Corporate Design und die Markenarchitektur für die Standortmarke Ostbelgien genehmigt.

Die 2016 begonnenen Gesprächen mit ostbelgischen Einrichtungen, Organisationen, Gemeinden und Unternehmen wurden fortgesetzt, um die Markenstrategie vorzustellen und Anknüpfungsmöglichkeiten zu besprechen.

Die Nutzungsbedingungen für das in der Markenarchitektur vorgesehene Standortzeichen „ein Unternehmen aus Ostbelgien“ wurden gemeinsam mit der WFG, der IHK und dem AVED ausgearbeitet und in Terminen mit repräsentativen Betrieben aus Ostbelgien (15.02.2017) und dem Kooperationsbeirat der TAO (06.03.2017) abgestimmt. Das Standortzeichen ermöglicht es ostbelgischen Unternehmen, sich in ihrer Unternehmenskommunikation zum Standort Ostbelgien und seinen Werten zu bekennen. Es erlaubt eine klare Zuordnung zum Standort. Unternehmen können das Standortzeichen beantragen, insofern sie sich mit der Markencharta für Unternehmen und den Nutzungsbedingungen des Standortzeichens einverstanden erklären. Die Nutzung des Standortzeichens ist nicht ausschließlich, freiwillig, kostenlos und kann bestehende Siegel ergänzen.

Im Zuge der Gespräche wurde seitens der Verbände, Organisationen und Vereinigungen ebenfalls Interesse an einem Standortzeichen für Vereinigungen bekundet. Analog zum Standortzeichen für Unternehmen soll deshalb das Standortzeichen „eine Vereinigung aus Ostbelgien“ eingeführt werden. Die Nutzungsbedingungen und die Markencharta für Vereinigungen wurden am 09.03.2017 mit Vertretern von RdJ, Sportrat und Födekam angestimmt. Das Standortzeichen „Eine Vereinigung aus Ostbelgien“ ermöglicht es den als VoG konstituierten ostbelgischen Vereinen, Organisationen, Verbänden und Vereinigungen, sich in ihrer Kommunikation zum Standort Ostbelgien und seinen Werten zu bekennen.

Der Markenausschuss für die Unionsmarke „Ostbelgien-O“ hat die Nutzungsbedingungen am 27.03.2017 gutgeheißen

3. Finanzielle Auswirkungen :

Vorliegender Beschluss hat keine finanziellen Implikationen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Markensatzung für die Vergabe, Nutzung und Verwaltung der Unionsmarke „Ostbelgien-O“.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster Ostbelgien vom 13.03.2017