Sitzung vom 4. Mai 2017

Einheitliche Prozessabläufe nach INTOSAI Norm bei den Einrichtungen öffentlichen Interesses sowie bei bestimmten Diensten mit getrennter Geschäftsführung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Bericht der Firma PGmbH TKS & Partners (ACF Group) „Beschreibung der Flowcharts im Rahmen der Erstellung einheitlicher interner Prozessabläufe bei den Einrichtungen öffentlichen Interesses der DG“.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Bericht den Einrichtungen öffentlichen Interesses und den Diensten mit getrennter Geschäftsführung „Gemeinschaftszentren“ und „Medienzentrum“ zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. September 2015 den Betriebsrevisor PGmbH TKS & Partners im Rahmen des laufenden Dienstleistungsauftrages auf Grundlage des Lastenheftes FbFIN.BW/13.143 mit der Erstellung einheitlicher Prozessabläufe nach INTOSAI Norm beauftragt.

Der entsprechende Bericht liegt mittlerweile vor. Der Betriebsrevisor hat wie gewünscht die internen Prozessabläufe bei den Einrichtungen in Form von Ablauflaufdiagrammen illustriert, jeweils begleitet durch einen Erläuterungstext. Folgende Abläufe wurden dabei berücksichtigt:

  • Jahresabschlüsse und Rechnungslegung
  • Spesenregelung
  • Einkauf
  • Ausgezahlte Zuschüsse
  • Verbuchung und Eintreibung von Forderungen
  • Personalkosten

Dieser Bericht soll nun den Diensten und Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, um diese beim Aufbau ihres  internen Kontrollsystems (IKS) zu unterstützen.  Ergänzt durch eigene und spezifische Regelungen soll der vorliegende Bericht als Basis für die jeweiligen IKS Handbücher dienen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft