Sitzung vom 4. Mai 2017

Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Dezember 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Dezember 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 20. Oktober 1997, abgeändert durch das Dekret vom 15. März 2010, sieht die Schaffung eines Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor.

Artikel 6 dieses Dekretes vom 20. Oktober 1997 legt die Zusammensetzung des Rates fest.

Im Erlass der Regierung vom 11. Dezember 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe, wurden in Artikel 1 Frau Ellen Pommé-Croé als effektive Vertreterin der im deutschen Sprachgebiet wohnhaften Senioren sowie Herr Roger Hemelsoet als ihr entsprechender Vertreter ernannt. Beide Vertreter der Senioren haben ihren Rücktritt mitgeteilt. Nachdem ein erneuter Aufruf an die Seniorenbeiräte gestartet wurde, soll nun Frau Ingeborg Kirschfink-Brühl als effektive Vertreterin der im deutschen Sprachgebiet wohnhaften Senioren sowie Frau Gerda Roehl-Gering als ihre entsprechende Ersatzvertreterin ernannt werden.

In Art. 2 desselbigen Erlasses wird Herr Luc Wampach als Präsident des Beirates für die erste Periode von 2 Jahren bestellt und Frau Annelise Zimmermann-Bocken wird als Präsidentin des Beirates für die 2 nachfolgenden Jahre bestellt. Die erste Periode von 2 Jahren ist nun zu Ende. Da Frau Zimmermann-Bocken nicht mehr in der Familienhilfe tätig ist, wird ihre Ersatzkandidatin Frau Petra Johnen als Präsidentin ernannt, um den Bestimmungen des Dekretes zu entsprechen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Rates erhalten Anwesenheitsgelder und eine Fahrtentschädigung, gemäß dem Regierungserlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Programm 11 Zuweisung 12.11 vorgesehen.

Die hier vorgeschlagenen Änderungen haben keine  Auswirkungen auf den ursprünglich festgelegten Betrag im Haushalt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 7. April 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 20. Oktober 1997 zur Schaffung eines Krankenhausbeirates und eines Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe.