Sitzung vom 4. Mai 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. März 2014 zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. März 2014 zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 13. März 2014 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung verabschiedet. Dieser Erlass trat mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft.

Die Anlage zum o.g. Erlass der Regierung vom 13. März 2014 wurde bereits durch die Erlasse der Regierung vom 23. Oktober 2014, 28. Mai 2015, 28. April 2016 und 14. Februar 2017 abgeändert.

Mit dem Schreiben vom 30. März 2017 ließ uns die Frauenliga eine Änderungsanfrage zukommen.

Frau Andrea von den Driesch soll das derzeitige Ersatzmitglieder Frau Esther Hardt, das nicht mehr bei der Frauenliga tätig ist, ersetzen.

Die 12 effektiven Mitglieder wären dann zu 7 Frauen und 5 Männer. Die Bedingung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen wäre somit eingehalten.

Die Abänderung tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 21. April 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien

Erlass der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Schaffung eines Rates für Erwachsenenbildung