Sitzung vom 4. Mai 2017

Gemeinde Raeren : Gemeindeschule Hauset – Erneuerung der Heizung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Raeren - GS Hauset – Erneuerung der Heizung“  gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Gemeindeschule Hauset verfügt über zwei ölbetriebene Heizungszentralen. Die betroffene Heizungszentrale, die den Altbau der Schule versorgt, befindet sich mit einem Betriebsalter von über 26 Jahren in einem sehr schlechten technischen Zustand. Die Anlage weist häufige Störungen auf, die regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten abverlangen. Es wird ein akuter Ausfall der Heizungszentrale befürchtet.

Angesichts der Tatsache, dass die Lebensdauer von Heizungsanlagen bei 25 Jahren angesiedelt werden kann, scheint eine Investition in das Gerät, nicht zuletzt auch wegen der technischen Entwicklung im Anlagenbau, wenig sinnvoll. Als dauerhafte Lösung wird die Erneuerung der Heizungszentrale empfohlen. Neben dem Vorteil eines deutlich reduzierten Heizölverbrauchs bei modernen Anlagen und einer Reduzierung der Wartungs- und insbesondere der Reparaturkosten, verbrauchen Komponenten neuer Anlagen beim Betrieb darüber hinaus geringere Strommengen.

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen zu gewährleisten, wird die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Heizungszentrale beantragt. Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den Austausch der Heizungszentrale, die Installation eines Schornsteinrohres im bestehenden Kamin, sowie eine Reparatur des Öltanks.

Die erforderlichen Angebote wurden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durch die Gemeinde angefragt. Entsprechend der vorliegenden Angebotsauswertung beschließt die Gemeinde am 8. März 2017 die Auftragsvergabe an die Firma Henri Dethier S.A. für die oben genannten Maßnahmen, sowie die Auftragsvergabe an die Firma Farnir Electricité für die Anpassung der Heizungssteuerung. Insgesamt belaufen sich die Projektkosten auf 18.682,31 € (inkl. 6% MwSt.), die diesbezügliche Auftragserteilung erfolgte schriftlich am 4. April 2017.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt somit vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 18.682,31 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 14.945,85 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.