Sitzung vom 4. Mai 2017

Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Seniorenpolitik

1. Beschlussfassung :

Die Regierung nimmt  den Endbericht der Arbeitsgruppe Staatsreform zu den im Rahmen der sechsten Staatsreform übertragenen Zuständigkeiten in der Seniorenpolitik  zur Kenntnis

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Im Zuge der sechsten Staatsreform sind der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen übertragen worden.

In diesem Rahmen hat die Regierung der DG eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der an die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Senioren eingesetzt.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:

1. Zwei Vertreter der Regierung: ein Vertreter des Kabinetts des Ministers für Gesundheit als Vorsitzender der AG und ein Vertreter des Kabinetts des Ministerpräsidenten;

2. ein Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums;

3. jeweils ein Vertreter der im Parlament der DG vertretenen Fraktionen;

4. vier Vertreter des Wirtschaft- und Sozialrates.

Die Arbeitsgruppe bearbeitete zunächst die übertragenen Zuständigkeiten im Seniorenbereich. Folgende Themenfelder wurden hier untersucht:

             Mobilitätsbeihilfen;

             Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (BUB);

             Anerkennungsnormen der Alten- und Pflegewohnheime;

             Finanzierung der Alten- und Pflegewohnheime;

             Bewohnerpreiskontrolle in den Alten- und Pflegewohnheimen.

Insgesamt wurden hierbei in 11 Sitzungen Experten aus den verschiedenen Themenbereichen angehört. Auch ein Austausch mit den anderen Gemeinschaften hat stattgefunden. Insgesamt hat die Arbeitsgruppe in 24 Sitzungen getagt.

Der Endbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe formulierte in diesem Bericht sowohl allgemeine als auch pro Thema ganz spezifische Empfehlungen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Keine.